DSGVO

Verordnung zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten

Datenschutzgrundverordnung

Hier finden Sie eine übersichtliche Darstellung der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (meist DSGVO oder Datenschutzgesetz). Die Datenschutzgrundverordnung ist seit dem 25. Mai 2018 anwendbar.

Inhaltsverzeichnis

DSGVO

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Ein umfassender Überblick

Was ist die DSGVO?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union, die am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist. Sie zielt darauf ab, den Datenschutz und die Privatsphäre aller Bürger innerhalb der EU zu stärken und zu vereinheitlichen. Die DSGVO ersetzt die frühere Datenschutzrichtlinie 95/46/EG und legt strenge Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen und Organisationen fest.

Worum geht es in der DSGVO?

Die DSGVO verfolgt mehrere Hauptziele:

  • Schutz der Privatsphäre: Schutz der Grundrechte und Freiheiten natürlicher Personen, insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten.
  • Transparenz: Sicherstellung, dass betroffene Personen klare Informationen darüber erhalten, wie ihre Daten verarbeitet werden.
  • Rechenschaftspflicht: Einführung von Verantwortlichkeits- und Haftungsmechanismen für Unternehmen und Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten.
  • Rechte der Betroffenen: Gewährleistung von Rechten wie Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch für die betroffenen Personen.
  • Datensicherheit: Verpflichtung der Verantwortlichen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten zu treffen.

Was regelt die DSGVO?

Die DSGVO regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen in der EU. Dazu gehören:

  • Grundsätze der Datenverarbeitung: Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität und Vertraulichkeit.
  • Rechte der betroffenen Personen: Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung ("Recht auf Vergessenwerden"), Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch.
  • Pflichten der Verantwortlichen: Sicherstellung der Datenverarbeitung nach den Grundsätzen der DSGVO, Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen, Benennung eines Datenschutzbeauftragten (wenn erforderlich).
  • Übermittlungen in Drittländer: Anforderungen und Mechanismen für die Übermittlung personenbezogener Daten in Länder außerhalb der EU.
  • Durchsetzung und Sanktionen: Befugnisse der Aufsichtsbehörden, Bußgelder bei Verstößen von bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes.

Wen betrifft die DSGVO?

Die DSGVO betrifft alle Unternehmen und Organisationen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, unabhängig davon, ob sie ihren Sitz in der EU haben oder nicht. Betroffene Akteure sind unter anderem:

  • Datenverantwortliche: Unternehmen und Organisationen, die die Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung festlegen.
  • Auftragsverarbeiter: Unternehmen, die personenbezogene Daten im Auftrag eines Verantwortlichen verarbeiten.
  • Betroffene Personen: Individuen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Unternehmen und Organisationen müssen sicherstellen, dass sie die Vorschriften der DSGVO einhalten, einschließlich der Implementierung von Datenschutzmaßnahmen, der Schulung von Mitarbeitern und der regelmäßigen Überprüfung ihrer Datenschutzpraktiken.

Durchsetzung und Sanktionen

Die Durchsetzung der DSGVO obliegt den nationalen Datenschutzbehörden der EU-Mitgliedstaaten. Bei Verstößen gegen die DSGVO können diese Behörden Bußgelder verhängen, die je nach Schwere des Verstoßes bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen können.

Ab wann gilt die DSGVO?

Die DSGVO ist am 25. Mai 2018 in Kraft getreten. Seit diesem Datum müssen alle Unternehmen und Organisationen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, die Anforderungen der DSGVO erfüllen.

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